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25/06/2023

Pflicht zum Heizungsaustausch?

Zum 01.01.2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Die Zustimmung aus dem Kabinett ist nur noch Formsache. Für viele Eigentümer sind die damit verbundenen Pflichtmaßnahmen mit Unsicherheiten und finanziellen Sorgen aufgrund aufwendiger Sanierungen verbunden. Wer ist von der Austauschpflicht betroffen? Mit welchen Kosten ist zu welchem Zeitpunkt zu rechnen? Wer soll die Kosten tragen und welche Subventionsmöglichkeiten gibt es? Wohneigentümer sind hinsichtlich der Themen Heiztechnologie, Klimatechnik, Hitzeschutz und Dämmstandards verunsichert, doch das zu Unrecht. Wir schaffen Klarheit:

Eine Pflicht zum Austausch gibt es nur bei einem Totalausfall. Bis 2045 müssen jedoch alle mit Erdöl oder Erdgas betriebenen Heizungen ausgetauscht werden, auch wenn diese voll funktionsfähig sind. Ab der Einführung der kommunalen Wärmeplanung, welche bis spätestens 2028 geplant ist, muss der Anteil an erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen mindestens 65% betragen. Dafür gibt es neben Wärmepumpen auch noch einige andere Möglichkeiten, um regenerativ und CO2-reduziert zu heizen. Die Nutzung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen, sowie mit Biomethan oder grünem Wasserstoff betriebene Gasheizungen sind nur einige Beispiele. Auch Kombilösungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit und sind oftmals eine sinnvolle Option, um den geforderten Anteil an erneuerbaren Energien zu erreichen und Förderungen in Kombination einzusetzen.

Apropos förderfähig: Wussten Sie, dass Sie bereits jetzt zulässige Heizlösungen mit bis zu 50% fördern können? Neben sozialen Förderungen, in Abhängigkeit vom Einkommen, wird eines der größten Förderpakete aller Zeiten verabschiedet; mit deren Nutzung ein Förderanteil von bis zu 30% möglich ist. Vielen Eigentümern ist zudem nicht bekannt, dass bereits heute Fördermöglichkeiten von bis zu 40% nach dem BEG (Bundesförderung Effiziente Gebäude) mit einem maximalen Förderanteil von 40% existieren. Vorhandene Subventionsmöglichkeiten können oftmals kombiniert werden, sodass die tatsächliche Belastung für Eigentümer stark sinkt. 

Welche Möglichkeiten der regenerativen Energie für Sie individuell geeignet und unter Berücksichtigung von staatlichen Subventionen effizient sind, finden wir gerne mit Ihnen gemeinsam heraus. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite, wenn Sie erstklassige Arbeit erwarten. Kundenzufriedenheit ist stets unser höchstes Gut. Die Jung GmbH kombiniert saubere Arbeit, Professionalität und Genauigkeit, um Ihnen ein Ergebnis zu liefern, das Ihre Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern sie übertrifft.

Durch unterschiedliche Projekte im Sanitär- und Heizungsbau konnten wir unsere Erfahrung in den letzten Jahren steigern. Mit Leidenschaft und Erfüllung in unserem Handwerk sind wir in vielen Bereichen gewachsen und konnten unsere Fähigkeiten und Aufgabenbereiche erweitern.

Unser Ziel ist es, Sie optimal zu beraten und Ihre Ideen mit unserem Fachwissen zu ergänzen, um ein punktgenaues Ergebnis abzuliefern. Dabei spielt es keine Rolle, wie weit Sie mit der Planung sind – wir holen Sie dort ab, wo Sie gerade sind.

Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Website und nehmen Sie für eine kostenlose Erstberatung gerne direkt Kontakt zu uns auf.

info@waerme-designbad.de

Tel. 0451/5998360

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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wirft seine Schatten voraus. Der Anteil an erneuerbaren Energien muss zukünftig bei neu installierten Heizungen mindestens 65% betragen. Genutzt werden können unter anderem mit Biomethan oder grünem Wasserstoff betriebene Gasheizungen, Stromdirektheizungen oder Biomasseheizungen. Zu den beliebtesten Lösungen gehören jedoch die Wärmepumpen. Doch wie funktionieren Wärmepumpen und was sind die Vor- und Nachteile? Wir klären auf:

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Das Ende der fossilen Heizungen ist mit dem noch nicht abschließend beschlossenen Gebäudeenergiegesetz bereits eingeläutet. Namenhafte Hersteller stellen bereits jetzt auf Fernwärme, Biomasse und Wärmepumpen um. Ab 2024 sind strengere Vorgaben gültig, die darauf abzielen, nur noch regenerativ und CO2-reduziert zu heizen. Und das bedeutet das Aus für Gas- und Ölheizungen, die dann nur noch in Ausnahmefällen installiert werden dürfen.

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